Alles anzeigenich hoffe, daß du dein Vorhaben zur Tötung der Tiere nicht in die Tat umsetzt.
Die Tiere sind nicht krank oder sonst irgendwie schlimm versehrt.
Dazu mal ein Auszug aus dem deutschen Tierschutzgesetz:
§ 17 Tierschutzgesetz
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2. einem Wirbeltier
a) aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden zufügt.
Ich sehe keinen „vernünftigen“ Grund, diese Tiere zu töten.
Wo kämen wir denn da hin, wenn jeder, der unliebsame Fische nicht schnell genug los wird, zu solchen Mitteln greifen würde...
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Mal ehrlich Leute,
wo seht ihr hier eine Drohung?
Wo bitte???
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