Beiträge von draegon44

    Hallo Zusammen


    Bekannter (auch Malawie Halter) hat mir heute diesen Link von der E bucht geschickt.
    Weil er von mir wissen wollte ob das was taugt.


    Hier der Link:


    http://www.ebay.de/itm/WELTNEU…&var=&hash=item76c3be9392


    1me5zixwzbce.png


    Naja ich konnte nix dazu sagen, deswegen setzte ich den Link mal rein als thread Und um zufragen ob einer das Mittel vielleicht kennt.
    Oder hat einer schon Erfahrungen gemacht damit bzw kennt jemand welche die es getestet haben.
    Wenn ich ehrlich bin halte ich das für Chemie und nicht für Biologisch, kann mich aber auch täuschen.
    Ne gute Sache wäre es ja schon irgendwie, oder wie denkt ihr darüber?

    Hallo Zusammen


    also werd ich sie nun auch immer schälen.


    @Michael: Ja das mit den Bio ist so eine Sache für sich. Kenne nem Biohof mit Laden, den sie dicht gemacht haben weil der Betreiber mit Angestellten Nachts gespritzt hat.Das es
    raus kam, ist so passiert, Bekannte hat ne Allergie gegen etliche chemische Substanzen, egal ab Reiniger oder was auch immer. Darauf hin ist sie zu Biohof-Laden und hat dort nur noch
    ihr Gemüse und so geholt, direkt beim 2ten mal, mußte sie in Krankenhaus mit Atemnot.Gemüse und so ist untersucht worden und da ist es festgestellt worden,
    das er illegale Sachen spritzte.



    Corinna: Na dann werde ich doch mal einiges probieren, auf jedenfall das mit den Äpfeln, die haben wir immer im Haus :) .


    Toll man lernt nie aus was den Bunten und so angeht, hätte nie gedacht das man soviel als Leckerchen geben kann super.

    Hallo Zusammen


    Also ist es egal ob geschält oder ungeschält, wenn man weiß das die ungespritzt ist.
    Achim aber ich denke das die meisten gespritzt sind, es sei man geht in nen BIO Laden, und kauft dort eine.
    Meine Welse lassen die Gurke auch links liegen nur meine Bunten sind verrückt danach.
    Wie oft darf man denn Gurke füttern einmal die Woche oder alle 2 Wochen oder einmal im Monat?
    Meine wegen Wasserwerte und so, oder passiert da nix.

    Hallo Zusammen


    da ich ja jetzt öfters im Net gelesen habe das man auch Gurke und Salat den Bunten anbieten kann, Habe ich das mal probiert gestern.
    Da haben sich meine Bunten aber zu wahren Fressmaschinen verwandelt. Eine Scheibe von knapp 5 cm, haben sie in fast 15 min weggefuttert.
    Worauf ich heute noch mal eine von 3cm dicke rein gegeben habe und was war, Maschine an und weg war die Gurke.


    Nun aber 2 Fragen:


    1. Ist das bei euch auch so das sie zur Fressmaschinen werden, meine die die auch Gurke füttern.


    2. Wie gibt ihr die Gurke rein mit Schale oder vorher schälen, und was kann man noch geben ausser GURKE und SALAT?


    So nun muß ich nach ALDI Gurke kaufen ist keine mehr da, und mein Feldwebel will heute Gurkensalat machen.
    Und was hat Achim gemacht seine Bunten mit der Gurke für den Salat gefüttert :D :D :D.

    Hallo Bodo


    Du sollst die Apfelschnecken ja nicht mit den Weinbergschnecken verwechseln, und essen, tztztz.
    Ich hätte nie gedacht das Haustiere (grob bezeichnet) als Schädlinge bezeichnet werden, und dann auch noch verboten werden sollen.
    Wo soll das noch hinführen, zB angeln auf Hecht und so nur noch mit toten Köderfisch wegen Tierquälerei, nun wollen sogar hier in der Gegend
    die Grünen das man auch keine Würmer oder Maden mehr benutzten darf, da es ja auch Lebewesen mit Gefühlen sind.
    Da kann man sehen was die Partei Freaks und die EU Bonzen mal wieder vor Langeweile nicht wissen was sie machen sollen.
    Außer den normal Sterblichen das Leben schwer.

    Hallo Jürgen


    Ja, Jürgen da muß ich dir recht geben, ich denke das das so auch inSpanien vielleicht war.
    Das heißt dann wohl das Wasser vom T[definition=88]WW [/definition]im eigenen Garten entsorgen, und beim Filter reinigen auch in
    den garten gehen, :D :D :D.
    Damit ja nix ins Abwasser gelangt und die EU Bonzen was zu meckern haben.
    Oder was meinst du Jürgen.

    Hallo Helmut


    Du das kann ich dir auch nicht sagen, vielleicht weiss ja hier einer was nun damit ist und
    was man damit macht. Habe auch 3 Blaue in nen Nano Becken da ich mir noch Garnelen
    holen wolte, Aber jetzt warte ich erst mal was nun die EU genau vorhat. Vielleicht weiss ja jemand mittlerweile etwas mehr.

    Hallo Zusammen


    War eben mal im Zoohandel wo ich mein Futter und so kaufe und siehe da dort hing auch ein Aushang, und keine
    Apfelschnecke stand mehr zu verkauf, erst mal bis auf weiteres.
    Wollte das nur mal schnell noch als Info zufügen.

    Hallo Danny


    Da gebe ich dir recht, weil ich kenne einige die Apfelschnecken Pflegen und halten.
    Was mich ja nun dabei interessiert,wenn das Verbot Aktuell ist, was die machen die sie züchten und weiter verkaufen.
    Meine ob es dann, Illegal ist oder nicht. Denn, wenn ein verbot existiert dann ist ja der Handel auch verboten für die Händler, was ist denn mit Privatverkäufern ?( ?( ?( ?(

    Hallo Zusammen,


    Habe eine E-Mail vom 1. Vorsitztenden des Aquarienverein Osnabrück bekommen wo drin stehrt das die EU ein EU weites Apfelschnecken Verbot durc führen / durchsetzten will.
    Als Grund liest bitte mal den Link den ich als Screenshot gemacht habe:


    http://prntscr.com/k2osi


    Nun ein etwas längerer Text hoffe das es nicht stört, ich denke aber das es informativ ist.


    Zur Info:


    Aus dem Amtsblatt der Europäischen Union v. 10.11.2012


    Durchführungsbeschluss der Kommission ..........


    DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION


    vom 8. November 2012


    hinsichtlich Maßnahmen zum Schutz vor der Einschleppung der Gattung Pomacea (Perry) in die EU
    und ihrer Ausbreitung in der EU


    (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2012) 7803)


    (2012/697/EU)


    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —


    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,


    gestützt auf die Richtlinie 2000/29/EG des Rates vom 8. Mai
    2000 über Maßnahmen zum Schutz der Gemeinschaft gegen
    die Einschleppung und Ausbreitung von Schadorganismen der
    Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse ( 1 ), insbesondere auf Artikel 16
    Absatz 3 Satz 3,


    in Erwägung nachstehender Gründe:


    (1) Spanien hat der Kommission mitgeteilt, dass Pomacea
    insularum in einer Region dieses Mitgliedstaats auftritt.


    (2) Aus einer Bewertung, die die Kommission auf Grundlage
    einer Schadorganismus-Risikoanalyse, die Spanien vorgelegt
    hat, sowie eines wissenschaftlichen Gutachtens ( 2 )
    und einer Stellungnahme ( 3 ) der Europäischen Behörde
    für Lebensmittelsicherheit durchgeführt hat, geht hervor,
    dass die Gattung Pomacea (Perry) an Wasserpflanzen
    Schäden verursacht. Aufgrund der Schwierigkeiten bei
    der taxonomischen Identifikation der verschiedenen Arten
    und weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass alle
    Arten schädlich sind, sind Vorschriften für die gesamte
    Gattung Pomacea (Perry) notwendig. Diese Gattung ist
    weder in Anhang I noch in Anhang II der Richtlinie
    2000/29/EG aufgeführt.


    (3) Da das Risiko der Ausbreitung des genannten Organismus
    auf Felder und in Wasserläufe besteht und keine
    weniger restriktiven Maßnahmen vorgesehen sind, mit
    deren Hilfe der von diesem Organismus ausgehenden
    Gefahr wirksam begegnet werden könnte, müssen die
    Einschleppung dieser Gattung in die EU und ihre Ausbreitung
    in der EU verboten werden.


    (4) Außerdem sollten Maßnahmen vorgesehen werden für
    Pflanzgut, ausgenommen Samen, das nur in Wasser
    oder ständig mit Wasser gesättigter Erde wachsen kann,
    und das in die EU eingeführt und innerhalb der Union verbracht wird.


    (5) In Gebieten, in denen die Gattung Pomacea (Perry) vermutet
    wird, sollten Erhebungen über das Vorhandensein
    dieses Organismus durchgeführt und die Ergebnisse gemeldet werden.


    (6) Wenn die Gattung Pomacea (Perry) auf Feldern oder in
    Wasserläufen nachgewiesen wird, sollten die Mitgliedstaaten
    abgegrenzte Gebiete einrichten, um die betroffenen
    Organismen auszurotten, und für eine intensive Überwachung
    auf ihr Vorhandensein sorgen.


    (7) Die Mitgliedstaaten sollten erforderlichenfalls ihre Rechtsvorschriften
    anpassen, um diesem Beschluss nachzukommen.


    (8) Dieser Beschluss sollte vor dem 28. Februar 2015 überprüft werden.


    (9) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen
    der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Pflanzenschutz —


    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:


    Artikel 1


    Verbote hinsichtlich der Gattung Pomacea (Perry)


    Die Gattung Pomacea (Perry), nachstehend „der spezifizierte Organismus“,
    darf nicht in die Union eingeführt und nicht in der Union verbreitet werden.


    Artikel 2


    Einfuhr von Pflanzgut, ausgenommen Samen, das nur in
    Wasser oder in ständig mit Wasser gesättigter Erde wachsen kann.


    Pflanzgut, ausgenommen Samen, das nur in Wasser oder in
    ständig mit Wasser gesättigter Erde wachsen kann (nachstehend
    „die spezifizierten Pflanzen“), mit Ursprung in Drittländern darf
    nur dann in die Union eingeführt werden, wenn es den Anforderungen
    des Anhangs I Abschnitt 1 Nummer 1 genügt.


    Die genannten Pflanzen werden bei der Einfuhr in die Union
    von der zuständigen amtlichen Stelle gemäß Anhang I Abschnitt
    1 Nummer 2 einer Kontrolle unterzogen.


    Artikel 3


    Verbringung spezifizierter Pflanzen innerhalb der Union.


    Spezifizierte Pflanzen, die aus abgegrenzten Gebieten gemäß
    Artikel 5 stammen, dürfen nur dann innerhalb der Union verbracht
    werden, wenn sie die Bedingungen in Anhang I Abschnitt
    2 erfüllen. DE L 311/14 Amtsblatt der Europäischen Union 10.11.2012


    ( 1 ) ABl. L 169 vom 10.7.2000, S. 1.


    ( 2 ) EFSA Journal 2012;10(1):2552.


    ( 3 ) EFSA Journal 2012;10(4):2645.


    Artikel 4


    Erhebungen und Meldung des spezifizierten Organismus.


    (1) Die Mitgliedstaaten führen jährliche Erhebungen über das
    Vorhandensein des spezifizierten Organismus bei Reispflanzen
    und erforderlichenfalls bei anderen spezifizierten Pflanzen auf
    Feldern und in Wasserläufen durch.


    Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission und den übrigen
    Mitgliedstaaten die Ergebnisse dieser Erhebungen bis zum 31.
    Dezember jedes Jahres mit.


    (2) Wird der spezifizierte Organismus auf Feldern und in
    Wasserläufen nachgewiesen oder besteht der Verdacht, dass er
    dort vorhanden ist, so ist er unverzüglich den zuständigen amtlichen Stellen zu melden.


    Artikel 5


    Abgegrenzte Gebiete, in solchen Gebieten zu treffende
    Maßnahmen, Sensibilisierungsprogramme und Meldung.


    (1) Weist ein Mitgliedstaat auf der Grundlage der Erhebungen
    gemäß Artikel 4 Absatz 1 oder anhand anderer Nachweise das
    Vorhandensein des spezifizierten Organismus auf einem Feld
    oder in einem Wasserlauf seines Hoheitsgebiets nach, auf/in
    dem dieser zuvor nicht bekannt war, so richtet er unverzüglich
    ein abgegrenztes Gebiet ein oder ändert ein solches, bestehend
    aus einer Befallszone und einer Pufferzone, wie in Anhang II
    Abschnitt 1 beschrieben.


    In dem abgegrenzten Gebiet trifft er alle für die Ausrottung des
    spezifizierten Organismus erforderlichen Maßnahmen. Dazu
    zählen die in Anhang II Abschnitt 2 genannten Maßnahmen.


    (2) Muss ein abgegrenztes Gebiet gemäß Absatz 1 eingerichtet
    oder geändert werden, so führt der betreffende Mitgliedstaat
    gegebenenfalls ein Sensibilisierungsprogramm ein oder ändert
    ein bestehendes Programm.


    (3) Wird bei den Erhebungen gemäß Artikel 4 Absatz 1 der
    spezifizierte Schadorganismus in einem abgegrenzten Gebiet
    über einen Zeitraum von vier aufeinanderfolgenden Jahren nicht
    nachgewiesen, so bestätigt der betreffende Mitgliedstaat, dass der
    Organismus in diesem Gebiet nicht mehr auftritt und dass das
    Gebiet nicht mehr als abgegrenzt gilt.


    (4) Trifft ein Mitgliedstaat Maßnahmen gemäß den Absätzen
    1, 2 und 3, so übermittelt er der Kommission und den übrigen
    Mitgliedstaaten unverzüglich die Liste der abgegrenzten Gebiete,
    entsprechende geografische Angaben und kartografisches Material
    sowie eine Beschreibung der in diesen abgegrenzten Gebieten
    durchgeführten Maßnahmen.


    Artikel 6


    Einhaltung der Vorschriften


    Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission unverzüglich mit,
    welche Maßnahmen sie getroffen haben, um diesem Beschluss nachzukommen.


    Artikel 7


    Überprüfung


    Dieser Beschluss wird spätestens am 28. Februar 2015 überprüft.


    Artikel 8


    Adressaten


    Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.


    Brüssel, den 8. November 2012


    Für die Kommission


    Maroš ŠEFCOVIC


    VizepräsidentDE 10.11.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 311/15


    ANHANG I


    EINFUHR UND VERBRINGUNG DER SPEZIFIZIERTEN PFLANZEN


    Abschnitt 1.


    Besondere Anforderungen an die Einfuhr in die Union


    (1) Unbeschadet der Bestimmungen der Richtlinie 2000/29/EG ist mit spezifizierten Pflanzen mit Ursprung in einem
    Drittland ein Pflanzengesundheitszeugnis gemäß Artikel 13 Absatz 1 Ziffer ii Unterabsatz 1 der genannten Richtlinie
    mitzuführen, in dessen Abschnitt „Zusätzliche Erklärung“ anzugeben ist, dass die spezifizierten Pflanzen unmittelbar,
    bevor sie das betreffende Drittland verlassen haben, als vom spezifizierten Organismus frei befunden wurden.


    (2) Spezifizierte Pflanzen, die gemäß Nummer 1 in die Union eingeführt werden, sind am Ort des Eingangs oder am
    Bestimmungsort entsprechend der Richtlinie 2004/103/EG der Kommission ( 1 ) einer Kontrolle zu unterziehen, bei der
    bestätigt wird, dass sie den Anforderungen der Nummer 1 genügen.


    Abschnitt 2.


    Bedingungen für die Verbringung


    Spezifizierte Pflanzen aus abgegrenzten Gebieten innerhalb der Union dürfen nur dann aus solchen Gebieten in nicht
    abgegrenzte Gebiete innerhalb der Union verbracht werden, wenn ihnen ein Pflanzenpass beiliegt, der gemäß der Richtlinie
    92/105/EWG der Kommission ( 2 ) ausgestellt wurde.
    DE L 311/16 Amtsblatt der Europäischen Union 10.11.2012


    ( 1 ) ABl. L 313 vom 12.10.2004, S. 16.


    ( 2 ) ABl. L 4 vom 8.1.1993, S. 22.


    ANHANG II


    A[definition=100]BG[/definition]EGRENZTE GEBIETE UND MASSNAHMEN GEMÄSS ARTIKEL 5


    Abschnitt 1


    Einrichtung und Änderung abgegrenzter Gebiete


    1. Abgegrenzte Gebiete gemäß Artikel 5 müssen den Bestimmungen der Nummern 2 und 3 genügen.


    2. Die Befallszone muss die Orte umfassen, an denen der spezifizierte Organismus nachgewiesen wurde.


    Befindet sich ein Teil eines bewirtschafteten Feldes in der Befallszone, so gehört der Rest des Feldes zur Befallszone.


    3. Um die Befallszone herum ist eine mindestens 500 m breite Pufferzone einzurichten. Diese Pufferzone umfasst jedoch
    nur Wasserläufe und Gebiete, die mit Frischwasser gesättigt sind.


    Umfasst die Befallszone einen Teil eines Wasserlaufs, so muss die Pufferzone diesen Wasserlauf auf einer Länge von
    mindestens 1 000 m stromabwärts und 500 m stromaufwärts ab dem Ort einschließen, an dem der spezifizierte
    Organismus nachgewiesen wurde.


    4. Wenn sich mehrere Pufferzonen überschneiden, ist ein abgegrenztes Gebiet einzurichten, das die betreffenden abgegrenzten
    Gebiete und die Gebiete zwischen ihnen einschließt. In anderen Fällen, in denen dies angezeigt ist, können die
    Mitgliedstaaten ein abgegrenztes Gebiet einrichten, das mehrere abgegrenzte Gebiete und die Gebiete zwischen ihnen
    einschließt.


    5. Bei der Einrichtung der Befalls- und der Pufferzone gehen die Mitgliedstaaten nach anerkannten wissenschaftlichen
    Grundsätzen vor und berücksichtigen folgende Aspekte: die Biologie des spezifizierten Organismus, den Befallsgrad, die
    Verteilung der spezifizierten Pflanzen, Anzeichen für die Etablierung des spezifizierten Organismus und dessen Fähigkeit,
    sich auf natürlichem Wege auszubreiten.


    6. Wurde der spezifizierte Organismus in der Pufferzone nachgewiesen, so sind die Grenzen der Befalls- und der
    Pufferzone entsprechend zu ändern.


    Abschnitt 2


    Maßnahmen in abgegrenzten Gebieten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 2


    Die Ausrottungsmaßnahmen der Mitgliedstaaten in abgegrenzten Gebieten müssen mindestens Folgendes umfassen:


    a) die Entfernung und Vernichtung des spezifizierten Organismus;


    b) die intensive Überwachung auf das Vorhandensein des spezifizierten Organismus durch zwei Inspektionen pro Jahr mit
    besonderem Schwerpunkt auf der Pufferzone;


    c) zudem sorgen die Mitgliedstaaten dafür, dass ein Hygieneprotokoll für alle verwendeten landwirtschaftlichen und
    wasserwirtschaftlichen Maschinen geführt wird, die mit dem spezifizierten Organismus in Kontakt kommen und diesen
    verbreiten können.
    DE 10.11.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 311/17



    Was haltet ihr davon,ich finde das schon heftig und das die da in der EU Kommission keine Ahnung haben.



    Hallo Zusammen


    Jürgen hatte ja schom mal Recht mit der Herkunft aber nicht so ganz ( http://prntscr.com/jband ),
    die Achtbinden Buntbarsche auch Jack Dempsey (JD) sind vo der Yucatan Halbinsel.
    Aber auch wo anders angesiedelt worden ( http://prntscr.com/jbb1r ),Habe dazu mal screenshots gemacht.
    Halte sie selber, habe ein Pseudotropheus Esterae Red/Red Pärchen und ein JD Pärchen,
    von nen bekannten bekommen der sie zusammen in einen Becken hatte und so ist es auch bei mir jetzt.
    Hatte ja auch schon Nachwuchs bei beiden, und muß sagen das es alles ganz friedlich ab ging, denke weil sie schon über 3 jahre bei ihm zusammen

    waren und nun seid 4 Monaten oder länger bei mir. Das JD weibchen beschützt sogar das Red/Red weibchen wenn der Red Red Bock zu aufdringlich wird.


    Ich weiß das sie nicht zusammen passen aber da sie so lange zusammen waren wollte ich sie nicht trennen,
    und ist auch in gewisser maßen ein Vorteil, da die Red Red ein Teil der Jungbrut vertilgt.
    Es kann ja bis zu 2000 Junge geben bei den JD's.
    Wenn ich jetzt wieder die wahl hätte würde ich mir ein reines Mittelamerika Becken machen wo dann ei JD Bock mit Weibchen

    und ein Blue JD Weichen ( Kosten bei 4-5 cm ab 50€ aufwärts für B JD).


    Helmut ist schon richtig was alle sagen der Name Jack Dempsey kommt von nen Ami Boxer aus den 1920zigern, der auc sehr rabiat war und vor nichts halt machte.

    So verhält es sich normal auch bei den Achtbinden mit ausnahmen.und sie werden bis 18 - 20cm oder auch größer.
    Ich würde meine auch gerne abgeben nur erst mal jemanden finden der sie nimmt,oder wie gesagt mache ich mir ein neues Becken nur für die JD's.
    So das war es was ich dazu beitragen wollte, nun können alle mit den Kopf abreissen, :D :D.

    Hallo Otto


    Gut zu wissen aber wenn es soweit sein sollte werde ich sowie so noch mal fragen was alles zu beachten ist und zu tun.
    Meine wie verpacken, wieviel Wasser pro Fisch in tüte muss usw.
    Den Sauerstoff kann ich doch mit Membran Pumpe in Tüte füllen oder muss es reiner Sauerstoff sein,
    wie er beim Gasschweißen gebraucht wird?

    Hallo Bernd,


    von den Red/Red hatte ich schon 2x mal Nachwuchs, sind sogar graue Weibchen bei rausgekommen,

    Züchter sagte mir ist normal das da 2-3 mal da zwischen sind in Wildfarbe.
    Ich denke das ich mit dem Red/Blue Bock noch etwas warten muß da er ja grade mal 4,5-5,5 cm ist und am umfärben.

    Aber dann soll er so richtig los legen, und viele viele Babys machen.

    Hallo Zusammen


    @Achim Da haste du mal wieder eine super Idee gehabt, da wäre ich nicht drauf gekommen, mal beim Versandhändler anzurufen.
    Aber meine Idee war doch auch gut oder nicht.


    @Dirk Dachte den gibt es nicht mehr, kann man da auch privat Fische kaufen oder nur Händler. Weil mir mal gesagt wurde, wäre nur für Händler.
    Ich werde dort mal anrufen bzw E-Mail schreiben und nachfragen, danke für den Tip.


    Matthias Jepp darin sind meine Kleine alle perfekt im Tarnen. Denke mal werde sie bei der Marine als Kampfschwimmer anbieten, :D :D :D .
    Nein Scherz ich mußte auch 3 x hinsehen bis ich ihn sah und konnte ihn dabei knipsen.

    Hallo Zusammen


    Yasin ich weiß nicht aber ich denke das ist ein wenig weit, kann mich aber auch irren. Hab noch nie Fische verschickt, wenn ich ehrlich bin. Aber irgendwann ist ja immer mal ein Anfang.
    Vielleicht kann man ja einen Zwischenstop bei nen Forum User einlegen und von dort aus weiter, das wäre jetzt mal ein Gedanke meiner seits.
    Hoffe das hier noch welche andere Möglichkeiten haben, oder Ideen wie man es machen könnte wenn sie Versand Größe haben.

    Hallo Yasin


    Das kann sein, nur sicher bin ich mir da nicht. Am Besten mal Unsere Profis zu Wort kommen lassen hier zu.


    @Dirk Habe schon mal bei Bendik angerufen und da wurde mir gesagt eigentlich schon, müssten nur entsprechende Größe haben und Gesund sein.
    Das es in Rheine auch schwer ist glaube ich dir sofort,.was hatten wir alles an Läden für Zoo und Aqua Bedarf,
    waren ja mal 6 oder 7 Stück und nun sind es 2 mit Tieren und einer ohne Tiere,
    Möchte keine Namen nennen, ich denke du kennst sie auch alle 3 die ich meine.
    Aber erst mal Hallo in die alte Heimat, komme ja auch aus Rheine, oben vom Waldhügel, wohn jetzt seid August in Osnabrück.


    .

    Hallo Otto


    Da muss ich dir recht geben, wenn sie halt mehr bezahlen wollen dann solle doch. Nur viele sind am meckern das die Fische im neuen Becken nach 2-3 Wochen Tod sind.
    Kenne das von nem Kumpel mit seinen Barsch Becken damals, kauft im Zoo Geschäft Tiergarten Yellows 2/6 und nach 2 Wochen war nur noch ein W da.
    Ich muss dabei sagen das ich dort keine FIsche kaufe, weil die Becken total Veralgt sind. Man kann da ja noch nicht mal richtig rein schauen wie sie aussehen und so.
    Was mache ich wenn ich sie nicht los werde, das ist mein Gedanke grade.