Beiträge von Corinna

    Hallo allerseits,


    wie versprochen eine Rückmeldung zu dem von mir bestellten Futter.
    Dieses hatte ich am 13. November bestellt, am 14. November war es bereits da. Dafür schon mal 5*****.

    Das Futter sieht sehr gut aus, die Körnchengröße entspricht der Beschreibung.
    Habe als erstes das Futter mit Astaxanthin geöffnet. Ist zwar etwas kleinkörnig, aber alle Fische haben es sofort angenommen und fressen es,
    selbst mein neuer, wirklich schon ziemlich großer Otopharynx tetrastigma jagt den Körnchen hinterher.
    Mal sehen, was die Bunten zu den anderen Sorten "sagen". Will nicht alles aufmachen, da ich noch Futter hier habe, was
    ich zuerst noch verfüttern will.

    Hallo Ugur,


    es sollen wohl 2000l/h sein. Wieviel es wirklich ist kann ich dir allerdings nicht sagen. Macht jedenfalls ganz schön Ballett.
    Andere Pumpen hab ich nicht im Becken. Habe mir lediglich am Auslauf eine Breitstrahldüse installiert, so dass etwas mehr Oberflächenbewegung da ist.

    Hallo Ugur,


    hab ihn an meinem 624 l Becken, Maße 130 x 80 x 60 cm.


    Da ich das Becken für den großen Eheim hatte vorbereiten lassen (3 Bohrungen im Becken),
    haben wir diese auch genutzt und die Ansaugseite des Filters auf die 2 Ansaugrohre im Becken gesplittet.

    Hallo Matze,


    ich wollte mir Anfang des Jahres auch den von Ugur genannten EHEIM-Filter bestellen,
    allerdings gleich als Thermofilter mit eingebauter Heizung - Preis war damals 535 € =O .


    Da ich aber gute Erfahrungen mit den Eheim-Filtern gemacht hatte, entschloss ich mich, ihn trotzdem zu kaufen.
    Er kam nach 2 Tagen an und ich muss sagen - wow, echt ein ganz schöner Klopper mit relativ viel elektrischem Schnickschnack.
    Paar Tage kam das Becken und ich schaute dumm aus der Wäsche - der Filter passte nämlich nicht durch die Türen des Unterschrankes :schimpf: ... Nun war guter Rat teuer. Nach einigem Suchen bin ich dann bei ZAC Wagner auf einen Filter gestoßen,
    der meine Anforderungen genügte: Es handelt sich um so ein Gerät: http://wir-haben-billiger.de/A…Aquariumfische-Aquarium_2 .
    Er hat zwar nicht so viel Elektronisches wie der große Eheim, ist von den technischen Daten aber ähnlich.
    UND: er ist etwas schmäler als der EHEIM und passt in meinen Schrank.


    Technische Daten:


    Aquarienlängen : bis 200 cm (1500 L Volumen)
    Maximale Förderhöhe: ca. 300 cm
    Leistung: 50 Watt (220-240 V)
    Schlauchstärke: 18/24 mm
    Filterkammern: 4 Filterkammern inkl. 1 Filterflies
    Filtervolumen: ca. 15,5 Liter
    Filtergröße: Höhe 55 cm mit Schlauchkupplung, Breite: 32 cm Tiefe: 32 cm
    Schlauchlängen: Ansaugschlauch ca. 150 cm, Auslaufschlauch ca. 150 cm
    GS und CE Prüfzeichen: ja


    Ich habe ihn nun seit Februar am Laufen und bin bisher sehr zufrieden.
    Die Filterleistung ist in völlig Ordnung und hat bisher auch nicht merklich nachgelassen, leise finde ich ihn auch.


    Derzeit ist er bei dem o.a. Anbieter wohl nicht lieferbar. Es gibt allerdings etwas ähnliches auch von SUNSUN ...

    Hallo Petra,


    ich nehme - seitdem ich die Malawis habe - auch keinen Wasseraufbereiter (mehr).
    Früher in meinem Südamerka-Becken bzw. Im Diskus-Becken hab ich aber auch welchen benutzt - damals Sera Aqutan.


    Es gibt sicher Wasser, wo ein Aufbereiter durchaus sinnvoll sein kann.
    Poste doch mal die Wasserwerte deines Leitungswassers (die örtlichen Versorger haben meist eine Wasseranalyse im Internet) ...


    Ansonsten viel Freude mit deinen neuen Mitbewohnern :)

    Hallo "Fisch Futter" (vielleicht hast du ja auch noch nen richtigen Namen?,

    Hallo Silvia,


    ein 180 l - Becken ist für Malawis sehr, sehr klein, meiner Meinung nach zu klein.
    Von der Fisch-Größe her kämen, wenn überhaupt, grundsätzlich nur klein bleibende Mbunas (Felsenbuntbarsche)
    in Betracht - Mbunas benötigen allerdings Steinaufbauten, die wiederum die Wassermenge erheblich reduzieren.


    Auch von der Kantenlänge her, dürfte dein Becken für Malawis wahrscheinlich eher nicht geeignet sein,
    da selbst die "friedlichen" Malawis im Vergleich zu anderen Fischen ein gewisses Aggressionspotential haben und oftmals zumindest während der Laichphase auch revierbildend sind.


    Ich glaube, kleinbleibende Arten aus dem Tanganjika-See kämen für dich eher in Frage...


    Du wirst dazu hier aber sicher noch weiterführende Antworten bekommen.


    Erg.: Heiner war schneller ...

    Hallo Dirk,


    ich würde es auch eher mit Coolwhite probieren. Coolwhite (meist um die 4000 K)
    bietet ein weißlich-bläuliches Licht, was dem Tageslicht näher kommt.
    White (zwischen 2700 und 3500 K) ist eher ein gelbliches Licht.


    Ich habe momentan noch T5-Röhren und habe mich dabei ganz bewusst
    für Vollspektrumröhren in Lichtfarbe 965 (Cool Daylight) mit 6500 K entschieden.

    Hallo,


    ich habe mal noch die Gesetzesbegründung des Gesetzesentwurfs des § 8a des österreichischen Tierschutzgesetzes herausgesucht.


    Dort heißt es:


    "Zu Z 8 (§ 8a)
    Das Verbot des § 8a Abs. 1 soll den unkontrollierbaren Handel mit Tieren aus dem Kofferraum insofern
    unterbinden, als derartige Verkäufe häufig auf Parkplätzen stattfinden. Durch ein generelles Verbot des
    Feilbietens und Verkaufens
    von Tieren auf öffentlich (frei und allgemein) zugänglichen Plätzen (wie
    insbesondere auf Parkplätzen, Straßen, Gehsteigen, öffentlichen Plätzen) und das Feilbieten von Tieren
    im Umherziehen sollen verbunden mit den (neuen) Bestimmungen des § 31 Abs. 5 TSchG, welcher neue
    Regelungen betreffend den Verkauf von Hunden und Katzen über Zoofachgeschäfte beinhaltet, der
    Tierhandel in kontrollierbare, gesetzlich geregelte Bahnen gelenkt werden. Es wird damit kein generelles
    Verkaufsverbot ausgesprochen, lediglich die Verkaufsmodalitäten sollen den Anforderungen des
    Tierschutzes angepasst werden.
    Mit den Bestimmungen des Abs. 2 wird klargestellt, dass das Feilbieten von Tieren auch im Internet nur
    gewerblichen Tierhandlungen bzw. Züchtern vorbehalten ist. Nicht betroffen von dieser Regelungen sind
    Internetseiten, die zum Zwecke der unentgeldlichen Vermittlung von Tieren von Tierschutzvereinen,
    Veterinärmedizinischen Einrichtungen oder Tierheimen eingerichtet wurden."

    (Quelle: http://www.parlament.gv.at/PAK…/I_00291/fname_089939.pdf )


    Die ursprüngliche Intension waren demnach weniger Zierfische oder Reptilien, sondern vielmehr die Unterbindung des illegalen Handelns mit Hunden und Katzen.
    Wer sich damit schon mal näher beschäftigt hat, weiß, was für ein trauriges Thema das ist ... Strenge Regelungen sind da meiner Meinung nach durchaus angebracht.


    Der Gesetzestext umfasst aber tatsächlich einen weitaus größeren Bereich, der so möglicherweise gar nicht gewollt war.
    Allerdings kommt es wirklich darauf an - wie Uwe schon angemerkt hat -, wie in Österreich bestimmte Begriffe rechtlich definiert werden.

    Guten Morgen allerseits,


    Stephan (Malawibarsch) hat gestern im Foren-Bereich "Marktplatz" das Thema "Fischverkauf über das Internet dürfte in Österreich verboten sein" aufgeworfen.


    Ich habe mir erlaubt, die Thematik mal hier herüber zu ziehen, da ich denke, so eine rechtliche Frage sollte doch mal näher geklärt werden,
    zumal da offensichtlich erhebliche Unsicherheiten bestehen (Wenn das Thema hier nicht so richtig passt, bitte verschieben... ).


    Um etwas Licht ins Dunkle zu bringen, hier mal der Gesetzestext im Auszug, um den es gehen dürfte:


    (Österreichisches) Tierschutzgesetz, Fassung vom 26.08.2011


    Artikel 2
    Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz - TSchG)


    Geltungsbereich
    § 3. (1) Dieses Bundesgesetz gilt für alle Tiere.
    (2) Die §§ 7 bis 11 und das 2. Hauptstück, mit Ausnahme des § 32, gelten nur für Wirbeltiere, Kopffüßer und Zehnfußkrebse.Verkaufsverbot von Tieren


    ...


    § 8a.
    (1) Das Feilbieten und das Verkaufen von Tieren auf öffentlich zugänglichen Plätzen,
    soweit dies nicht im Rahmen einer Veranstaltung gemäß § 28 erfolgt, sowie das Feilbieten von Tieren im Umherziehen sind verboten.
    (2) Das öffentliche Feilbieten von Tieren ist nur im Rahmen einer gemäß § 31 Abs. 1 genehmigten gewerblichen Haltung oder durch gemäß § 31 Abs. 4 gemeldete Züchter gestattet.


    ...


    Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen
    § 28. (1) Die Verwendung von Tieren bei sonstigen Veranstaltungen sowie die Mitwirkung von Tieren bei Film- und Fernsehaufnahmen bedarf einer behördlichen Bewilligung nach § 23, soweit
    1. nicht eine Bewilligung nach den veterinärrechtlichen Vorschriften erforderlich ist oder
    2. die Veranstaltung nicht unter veterinärbehördlicher Aufsicht steht oder
    3. es sich nicht um eine Präsentation der Ausbildung von Diensthunden oder Dienstpferden des Bundesheeres oder von Diensthunden der Sicherheitsexekutive oder von Tieren von sozialen oder medizinischen Einrichtungen, die im öffentlichen Interesse liegen, handelt oder
    4. es sich nicht um Prüfungen von österreichischen Verbänden und Vereinen handelt.
    Eine Bewilligung der Verwendung oder Mitwirkung kann von der Behörde, in deren Sprengel die Tiere gewöhnlich gehalten werden, auch als Dauerbewilligung erteilt werden. In einem solchen Fall gilt die Bewilligung für das gesamte Bundesgebiet und ist die jeweilige Verwendung oder Mitwirkung der jeweils örtlich zuständigen Behörde rechtzeitig, spätestens jedoch zwei Wochen vor der Veranstaltung, anzuzeigen. Die Zuständigkeit für Maßnahmen nach § 23 Z 5 richtet sich nach dem jeweiligen Veranstaltungsort.
    (2) Der Antrag auf Erteilung der Bewilligung muss mindestens vier Wochen vor dem Tag der geplanten Veranstaltung bei der Behörde einlangen und hat eine Auflistung aller mitgeführten Tiere (Arten und Anzahl) zu enthalten und die Haltung der Tiere sowie die Art ihrer Verwendung darzulegen.
    (3) Der Bundesminister für Gesundheit hat für nach Abs. 1 bewilligungspflichtige Tierausstellungen, Tierschauen, Tiermärkte und Tierbörsen unter Bedachtnahme auf die Zielsetzungen und die sonstigen Bestimmungen dieses Bundesgesetzes sowie des anerkannten Standes der wissenschaftlichen Erkenntnisse durch Verordnung nähere Bestimmungen hinsichtlich Meldung, Dauer, Haltung der Tiere während der Veranstaltung sowie Aufzeichnungsverpflichtungen zu erlassen.
    (4) Bei Veranstaltungen nach Abs. 1 und der damit verbundenen Tierhaltung sind die in diesem Bundesgesetz und in den darauf gegründeten Verordnungen festgelegten Mindestanforderungen sowie die allenfalls erteilten Bedingungen und Auflagen einzuhalten.
    ...
    Haltung von Tieren im Rahmen gewerblicher Tätigkeiten oder zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs § 31.


    (1) Die Haltung von Tieren im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (§ 1 der Gewerbeordnung, BGBl. Nr. 194/1994) bedarf einer Bewilligung nach § 23.
    ...
    (4) Die Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht und des Verkaufs, ausgenommen von in § 24 Abs. 1 Z 1 genannten Tieren im Rahmen der Land- und Forstwirtschaft oder Tieren in Zoos oder Tieren in Zoofachhandlungen, ist vom Halter der Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit zu melden. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, den Ort der Haltung zu enthalten. Nähere Bestimmungen sowie Ausnahmen von der Meldepflicht sind durch Verordnung des Bundesministers für Gesundheit zu regeln. Die Tierhaltung und das Vorliegen ausreichender Haltungsbedingungen für die Zucht oder den Verkauf sind innerhalb von sechs Monaten nach erfolgter Meldung zu kontrollieren.
    ...

    Das gesamte Gesetz kann man HIER nachlesen.


    Ein generelles Verkaufsverbot über das Internet kann man diesen Regelungen nicht entnehmen, aber:
    Es stimmt allerdings, dass Zucht und Verkauf von Wirbeltieren in Österreich eingeschränkt sind.


    Das östereichische Bundesministerium für Gesundheit hat in einer Broschüre zum Tierschutzgesetz #link23# dazu eindeutig ausgeführt:


    "Das Feilbieten von Tieren an öffentlichen Plätzen ist verboten.
    Das beinhaltet auch das Verbot des Internethandels durch die nicht nach dem Tierschutzgesetz gemeldeten Züchter/Züchterinnen."

    Hallo allerseits,


    Basti hatte vor geraumer Zeit in einem Beitrag mal zur Benutzung einer Breitstrahldüse am Filterauslauf angeregt.
    Ich habe mir damals auch so eine Düse nebst dem noch extra zu kaufenden Kugelgelenk von der Firma mit dem großen E... zugelegt. Der Preis für beide Teile war auch nicht gerade klein.
    Aber: Eine feine Sache. Bringt echt Oberflächenbewegung und Strömung ins Becken #thumbsup#


    Heute habe ich durch Zufall so eine Breitstrahldüse, bereits mit eingebautem Kugelgelenk, bei einem asiatischen Anbieter gefunden und gleich zugeschlagen...
    Es gibt sie dort in 2 verschiedenen Größen... #link23#.


    Also, wer noch so etwas sucht, viel falsch kann man bei dem Preis sicher nicht machen.

    Hallo allerseits,


    hier mal wieder ein paar aktuelle Impressionen von heute. Einen neuen Baby-Goldfisch hab ich gerade auch wieder entdeckt ... :)
    Die Bambus und Gräser-Arten wachsen übrigens alle horstartig, d.h. bilden KEINE Rhizome, so dass auch keine Wurzelsperre benötigt wird.
    Wir haben extra nur solche Arten ausgewählt ...


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    Hallo,


    ich habe nicht behauptet, dass man Osmosewasser nicht trinken kann.
    Es hat für bestimmte Zwecke auch ohne Zweifel seine Bedeutung und Berechtigung.
    Ich halte es lediglich als eine dauerhafte Trinkwasserquelle als ungeeignet, denn:


    "Zusammenfassung und Empfehlung der Wasser Forschung, zu Umkehrosmose Filtersystemen:
    Das durch Umkehrosmose – Filtersysteme erzeugte, demineralisierte Wasser ist gesundheitlich …..

    Dieses Verfahren der Umkehrosmose ist für technische Zwecke, wie oben beschrieben und den kurzzeitigen menschlichen Verzehr in Ausnahmesituationen,
    wie bei einem Weltraumaufenthalt oder wenn gar keine andere Möglichkeit der Reinigung gegeben ist, zu empfehlen.
    Dagegen sprechen mehrere Dinge. Damit die feine Membran nicht verstopft, muss sie unter hohem Wasserverbrauch gespült werden.
    Um einen Liter gefiltertes Wasser zu gewinnen, werden zwischen drei und zehn Liter
    Trinkwasser gebraucht. Die Folge: Hohe Energie – und Wasserkosten. Die Membran ist anfällig für Verkeimung, da sich dort Schwebstoffe sammeln.
    Diese ökologischen Gesichtspunkte dürfen nicht unterschätzt werden. Durch den gesenkten PH-Wert wird eine Übersäuerung des Körpers hervorgerufen oder noch verstärkt.
    Ein dauerhafter Verzehr dieses Wassers kann dem Körper Mineralien entziehen und zu Unterversorgung führen.

    Deshalb raten Umweltbehörden und Wasserforscher jedem davon ab seinem Körper, Umkehrosmose – Wasser auf Dauer zuzuführen.
    “Einer der (bei weitem) geistreichsten Männer der jüngeren Zeit, Dr.
    med. Hans Nieper, war gegen die Langzeiteinnahme von destilliertem Wasser, weil es keine Mineralstoffe enthielt, die ihm eine “Ladung” verliehen hätten, und auf diese Weise reinstes H2O darstellte (das so in der Natur nicht vorkommt). Es gibt (eine ganze Reihe) Forschungsarbeiten darüber, dass sich der Bedarf an Mineralstoffen, der durch den Konsum großer Mengen mineralstofffreien Wassers entsteht, selbst durch mineralstoffreiche Nahrung nicht mehr abdecken lässt.”
    Kürzlich hat die Weltgesundheitsorganisation WHO ein Untersuchungskomitee, das “International Symposium on Health Aspects of Calcium and Magnesium in Drinking Water” (Internationales Symposium zu den gesundheitlichen Aspekten von Calcium und Magnesium im Trinkwasser) gebildet , das sich laut eigener Aussage mit folgenden Zielen befasst: “Das aus etwa 200 medizinischen Forschern zusammengesetzte Symposium prüft Forschungsstudien, in denen mögliche
    Verbindungen zwischen einer ungenügenden Magnesiumaufnahme und einer erhöhten Anfälligkeit für Herzinfarkte, Bluthochdruck und sogar Typ-2-Diabetes aufgezeigt werden,
    denn offenbar gibt es in Regionen mit mineralstoffreichem oder hartem Trinkwasser eine geringere Auftrittswahrscheinlichkeit von Herzinfarkten und Bluthochdruck […]”
    Was die WHO damit sagt ist, dass die Langzeiteinnahme von destilliertem Wasser Mineralstoffmängel und Gesundheitsprobleme nach sich ziehen kann.


    Fazit:

    • Umkehrosmose Filter Systeme sind hervorragend geeignet zur Erzeugung von Prozesswasser.
    • Zur Herstellung des Lebensmittels Trinkwasser sind Umkehrosmose Filtersysteme bedenklich.
    • Das erzeugte Wasser ist demineralisiert, was bei dauerhaftem Genuss zu Mangelerscheinung und Krankheit führen kann.
    • pH-Wert liegt bei ca. 5,5
    • Das Wasser des Umkehrosmose Filtersystem kann zur Übersäuerung des menschlichen Organismus beitragen.
    • Hohes Verkeimungspotential (u. a. retrograde Verkeimung des Filters).
    • Umkehrosmose – sehr hohe Wasserverschwendung.
    • Sehr hohe Wartungs- und Folgekosten.
    • Entfernt Nitrat nicht vollständig.
    • Bei nachgeschalteter UV-Desinfektion – mögliche Nitrit-Bildung, durch Reduktion von Nitrat.
    • Hoher Platzbedarf."

    (Quelle; https://www.wasserklinik.com/umkehrosmose-filter-warnung/)


    Guten Morgen,


    für unser Haus (das gesamte Trinkwassersystem) haben wir auch eine Entkalkungsanlage. Vom Arbeitsprinzip wie die #link23#, also sie arbeitet auf der Basis des Ionenaustauschs.
    Die Regeneration des Harzes erfolgt mit Salz. Wir haben hier eine Wasserhärte von 27°dH ... Nach der Enthärtung ist noch eine Resthärte von 12°dH vorhanden.
    Das "enthärtete" Wasser nehmen wir problemlos für die Bunten.

    Hi Matthias,


    weiß ich nicht mehr ganz genau. Haben immer ein 200 l Fass zu 2/3 gefüllt. Lief dann glaube von Freitag bis Sonntag früh.
    Das hängt aber auch mit der Kapazität und dem Wassrdruck zusammen. Für ein Haus und das Trinkwasser ist die UOA aber glaube nicht geeignet. Das Wasser ist ja quasi tot.